Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz grundsätzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Eben genau wie in der Betriebshaftpflicht auch. Die Haftung ist
unbegrenzt. Hierbei geht es gar nicht mal um die kaputte Vase, sondern vielmehr darum, wenn Schäden eintreten, die man selbst nicht tragen kann. Wie zum Beispiel ein Fehlverhalten als Fußgänger
oder Radfahrer im Straßenverkehr, bei dem es zu einem größeren Personenschaden kommt. Auch hier gilt: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme!